Für eine gelingende Integration und damit für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind das Erlernen von Deutsch als gemeinsame Sprache, das aktive Hinarbeiten auf die wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit, die Akzeptanz grundlegender Werte sowie der Respekt vor der Landes- und Alltagskultur in Oberösterreich unabdingbare Grundlage als Basis des Zusammenlebens. Zugleich bedarf es der entsprechenden Offenheit und Bereitschaft der Aufnahmegesellschaft.
Die Integrationsarbeit in den Gemeinden soll in Zukunft gezielt diese Grundbedingungen unterstützen. Es steht die gezielte Befähigung von Individuen zur Selbsterhaltungsfähigkeit, Qualifizierung und Teilhabe am Arbeitsmarkt im Vordergrund. Durch Werteorientierung und Vermittlung von demokratischen Werten sollen Parallelstrukturen und Gewaltpotential vermieden werden. Das Beherrschen der deutschen Sprache und (Aus)Bildung ist dabei ein zentraler Schlüssel.
Entsprechend dem Integrationsleitbild des Landes OÖ wird in den Gemeinden Integrationsarbeit vor Ort geleistet; diese Leistungen sollen auch unterstützt werden. Dabei mangelt es teilweise an finanziellen Mitteln um Ideen in Umsetzung zu bringen. In Sinne einer nachhaltigen Integrationspolitik, sollen Bestrebungen von Gemeinden, die die zukünftige inhaltliche Landes-Ausrichtung ergänzend bestärken durch Förderungen unterstützt werden. Durch die Gemeindeförderungsrichtlinie sollen diese formal bekräftigt werden.
Die Gewährung von Förderungen erfolgt entsprechend der von der Oö. Landesregierung im Dezember 2022 beschlossenen Richtlinien zur Förderung von Integrationsmaßnahmen durch Oö. Gemeinden.
a) Förderungsansuchen bis 3.000 Euro (Spende):
Abgrenzbare einmalig durch die Gemeinde initiierte Klein-Projekte werden bis zu einer Höhe von 3.000,00 Euro gefördert (Spende). Eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde ist verpflichtend. Der konkrete Förderungsbetrag wird von der Förderungsstelle festgestellt.
b) Förderungsansuchen über 3.000 Euro: In die Bewertung der Förderungswürdigkeit und -höhe für die eingebrachten Ansuchen fließt die inhaltliche Ausrichtung des Ansuchens entsprechend den unter Punkt 1 dargestellten Förderungszweck ein. Eine Förderung kann maximal bis zu 80% der Gesamtausgaben der Maßnahmen betragen. Eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde ist verpflichtend. Der konkrete Förderungsbetrag wird von der Förderungsstelle festgestellt.
c) Jegliche Entscheidung ist von den vorhandenen budgetären Mitteln des Integrationsressorts abhängig. Konkret werden folgende Kriterien in die Bewertung der Förderungswürdigkeit und -höhe entsprechend der folgenden Gewichtung einbezogen:
1. Inhaltliche Ausrichtung des Förderungsgegenstandes
2. Budget und Wirtschaftlichkeit (Kosteneffektivität, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Projekts)
3. Größe der Gemeinde/Stadt und Anteil der Personen mit Migrationshintergrund
4. Innovationsaspekt des Förderungsgegenstandes
5. Begleitung durch ReKI