Förderung von Integrationsmaßnahmen in Oö. Gemeinden
Die Integrationsstelle Oberösterreich fokussiert schon einige Jahre das Thema regionale bzw. kommunale Integrationsarbeit in Oberösterreich, da die Gemeinde selbst die Lebenswelt der in ihr lebenden Menschen ist.
Feststellbar ist, dass sich Gemeinden zunehmend mit den Themen Migration und Integration auseinandersetzen. In viele Gemeinden wurden bereits einige Integrationsmaßnahmen gesetzt und andere erkennen ihre Verantwortung und äußern grundsätzliches Interesse bzw. den Wunsch integrationsfördernde Maßnahmen zu initiieren. Als Ziel gilt ein respektvolles und gleichberechtigtes Zusammenleben in der Lebenswelt Gemeinde zu erreichen und die gesamtgesellschaftliche Teilhabe Aller zu fördern.
Im Rahmen des aktuellen Gemeindeförderangebots unterstützt die Integrationsstelle OÖ insbesondere Maßnahmen aus Gemeindebegleitungsprozessen sowie Bildungsangebote für Gemeindebedienstete bzw. Gemeindepolitiker/innen.
Die Gewährung von Förderungen erfolgt entsprechend der von der Oö. Landesregierung im Februar 2021 beschlossenen Richtlinien zur Förderung von Integrationsmaßnahmen in Oö. Gemeinden, wie folgt:
1. Angebote von Anbieter/innen in unterschiedlichen Bereichen (z.B. in den Themenfeldern Sprache, Bildung, Wohnen, Jugend ...) für und in Oö Gemeinden:
Die Förderungshöhe richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf in der betreffenden Gemeinde. Ein Förderungsverhältnis von 60:40 Land – Gemeinde ist vorgesehen. Kann dieses Förderungsverhältnis nicht angewendet werden, so wird von der Förderungsstelle nachvollziehbar ein anderes Verhältnis festgestellt und in Absprache mit der jeweiligen Gemeinde festgelegt.
2. Gesetzte Maßnahmen durch Gemeinden:
a) Abgrenzbare einmalig durch die Gemeinde initiierte Projekte werden bis zu einer Höhe von 3.000,00 Euro gefördert. Der konkrete Förderungsbetrag wird von der Förderungsstelle festgestellt.
b) Unter der Voraussetzung der Begleitung durch das Regionale Kompetenzzentrum für Integration und Diversität (ReKI) oder einer im Bedarfsfall anderen vom Land OÖ beauftragten Begleitung werden Maßnahmen von Gemeinden, die in eine gemeinsame Struktur eingebettet sind und sich vertiefend mit Integration und Zusammenleben vor Ort auseinandersetzen, gefördert. Eine Förderungsbeteiligung von 60 – 80% (mit 3.000,00 Euro Sockelbetrag) zur Deckung der Kosten ist hier durch das Land OÖ vorgesehen. Wesentlich dabei ist, dass gemeinsam mit dem Regionalen Kompetenzzentrum für Integration und Diversität bzw. der durch das Land OÖ beauftragten Begleitung an der Wirkungsorientierung und der Nachhaltigkeit des Maßnahmenpakets gearbeitet wurde.
3. Bildungsangebote für Gemeindebedienstete bzw. Gemeindepolitiker/innen:
Regionales, funktionsspezifisches Fortbildungsangebot der Integrationsstelle OÖ in Wechselwirkung mit den Angeboten des Gemeinde- und Städtebunds, welches der Wissens- und Fertigkeitsvermittlung im Integrationsbereich dienen soll. Die Fortbildungs-angebote werden gänzlich vom Integrationsressort des Landes Oberösterreich gefördert.
(Ausnahme Lehrgang ikomp vorort)
Weitere Informationen und Antragsformulare
- Richtlinie zur Förderung von Integrationsmaßnahmen durch OÖ Gemeinden
(PDF-Format: 0,19 MB)
Stand Dezember 2022 - Antragsformular Basisförderung (SGD-SO/E-22) Stand Dezember 2021
(pdf: 0,50 MB)
Spende - Förderungen unter € 3.000,-- - Antragsformular Basisförderung (SGD-So/E-56) Stand Mai 2022
(PDF-Format: 0,56 MB)
Förderungen über € 3.000,-- - Abwicklung von Förderungen - Information für Gemeinden
(PDF-Format: 0,60 MB)